Ab wann gilt ein Fahrzeug als unfallfrei?

Ein Fahrzeug gilt als unfallfrei, wenn der Umfang eines Bagatellschadensnie überschritten wurde.

Bagatellschaden

Als Bagatellschaden werden geringfügige Deformationen (kleinere Karosserie- oder Lackschäden an der Fahrzeugaussenhaut) wie eine Türanschlagdelle, ein zerkratzter Kotflügel oder ein leichter Rempler am Stossfänger sowie auch der Ersatz von geschraubten, geklebten oder gesteckten Anbauteilen bezeichnet. Fahrzeuge können während ihrer Betriebsdauer im täglichen Gebrauch Bagatellschäden aufweisen. Diese können mit geringem Aufwand repariert werden.
Anbauteile sind insbesondere: Stossfänger, Zierleisten, Radlaufverbreiterungen, Aussenspiegel, Scheiben, Beleuchtungsteile usw.
Nicht als Anbauteile in diesem Sinne gelten: Kotflügel, Türen, Motorhaube und Heckdeckel.